WeisheitszahnentfernungViele Weisheitszähne stehen regulär in der Zahnreihe. Sie lassen sich erforderlichenfalls auch ganz normal wie andere Zähne extrahieren. Zu beachten ist allerdings, dass im Unterkiefer in der Region des Kieferwinkels der Knochen besonders kompakt ist, die Alveolen sich deshalb also nicht so leicht aufweiten lassen. Im Oberkiefer hingegen ist der den Weisheitszahn umgebende Knochen spongiös. Das erleichtert eine Extraktion.
Die Entfernung der Weisheitszähne kann erforderlich sein, weil:
* Platzmangel innerhalb der Zahnreihe vorliegt,
* aufgrund der Lage Entzündungsgefahr besteht,
* bereits eine Zystenbildung (Hohlraum) erfolgt ist, der Nachbarzahn beschädigt ist,
* eine Gefährdung des Erfolgs einer kieferorthopädischen Behandlung besteht,
* eine latente Entzündung nicht ausgeschlossen werden kann (Herd für Allgemeinerkrankungen),
* sie die zahnärztliche prothetische oder konservierende Versorgung behindern,
* eine tiefe Karies vorliegt,
* eine Entzündung an der Wurzelspitze vorliegt oder
* ein Zusammenhang mit einer Entzündung der Kieferhöhle nicht ausgeschlossen werden kann.
Wer trägt die Kosten?Die Grundbehandlung der Weisheitszahnentfernung ist im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Werden aufwändigere Therapien erforderlich, können Mehrkosten entstehen. Lassen Sie sich von uns informieren und beraten.